Häuslebauer können auf Rückzahlungen hoffen

Leipzig (dpa) - Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig könnte Grundstückskäufern in ganz Deutschland erhebliche Rückzahlungen einbringen. Das Gericht hat eine von vielen Kommunen geübte Praxis gekippt.

Gemeinden beauftragen oft kommunale Eigengesellschaften mit der Erschließung von Grundstücken zu beauftragen. Doch diese Gesellschaften gaben einen Großteil der Erschließungskosten an den Häuslebauer weiter - mehr als es den Gemeinden gestattet gewesen wäre, wenn sie die Grundstücke selbst erschlossen hätten.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass diese kommunalen Tochterbetriebe nicht als „Dritte“ im Sinne des Baurechts anzusehen sind. Ihre Einschaltung laufe „praktisch und wirtschaftlich“ darauf hinaus, dass die Gemeinden „im Mantel des Privaten“ die Erschließungskosten auf die Käufer abwälzen könnten, ohne an die sonst geltenden Grenzen gebunden zu sein, begründete der 9. Senat die Entscheidung. Das sei nicht rechtens (Aktenzeichen: BVerwG 9 C 8.09). Bürger könnten nun zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückfordern.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Donnerstag (9. Dezember) berichtete, könnte das Urteil für Deutschlands Gemeinden empfindliche Einbußen bedeuten. Wie viele Kommunen über ihre Tochtergesellschaften überhöhte Gebühren verrechnen, könne der Städte- und Gemeindebund nicht sagen. Sollten die Rückzahlungsansprüche der Bürger aber so umfassend sein, wie es sich derzeit abzeichne, wäre dies „eine ganz erhebliche Belastung“ für die betroffenen Kommunen, hieß es.