Schuhe im Treppenhaus nicht erlaubt
Hamburg (dpa/tmn) - Schuhe und Garderoben dürfen nicht im Treppenhaus eines Mietshauses stehen. Auch Dekorationsgegenstände wie Blumenkübel gehören nicht in den Hausflur. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen in Hamburg hin.
07.12.2010
, 11:42 Uhr
Er bezieht sich dabei unter anderem auf einen Beschluss des OLG Hamm (Aktenzeichen: 15 Wx 198/08). Dagegen darf ein Kinderwagen nach Auffassung des LG Berlin (Aktenzeichen: 63 S 487/08) im Treppenhaus abgestellt werden - ebenso wie ein Rollator oder eine andere Gehhilfe. Der Mieter muss das Gerät aber an einem geeigneten Platz zusammenklappen.