Darauf weist Günter Schwinn von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin und nennt ein Beispiel: „Wenn der Handwerker bei der Sanierung einer Mietwohnung in Verzug gerät und der Eigentümer sie deshalb nicht am ersten des Monats, sondern erst zum fünfzehnten, vermieten kann.“
Verbraucher, die Probleme mit Handwerkern und Dienstleistern haben, können diese aktuell bei den Verbraucherzentralen melden.