Nicht ohne Beratung Hausbauvertrag sollte keine Punkte offen lassen

Berlin (dpa/tmn) - Ein unvollständig verhandelter Vertrag ist eine der größten Gefahren beim Hausbau. Denn im Vertrag nicht enthaltene Leistungen könnten nicht nachverhandelt werden, warnt der Bauherren-Schutzbund.

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Zentrale Punkte seien eine lückenlose Bauleistungsbeschreibung und ein ausgewogener Zahlungsplan, bei dem die vereinbarten Abschläge nach Baufortschritt bezahlt werden.

Weil das durchaus komplex werden könne, sollten Bauherren vor der Unterschrift einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht konsultieren, empfiehlt der Schutzbund. Beim Vertragsabschluss sollte man sich außerdem genug Zeit nehmen und nicht durch Sonderangebote unter Druck setzen lassen. Bauherren, die ein Haus aus einer Hand erwerben, können innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.