Rechtliche Hinweise Hausbau-Helfer: Freunde und Angehörige richtig absichern
Hamburg/Berlin (dpa/tmn) - Ein Hausbau verschlingt viel Geld. Damit es etwas günstiger wird, setzen viele Bauherren auf Unterstützung von privaten Helfern - aus der Familie oder dem Freundeskreis.
Diese sind zwar nicht unbedingt vom Fach, aber oft mit Tatkraft und Engagement in ihrer Freizeit auf der Baustelle dabei. Wichtig für den Bauherren: Er muss auch für ausreichenden Versicherungsschutz seiner Helfer sorgen.
Ein Unfall ist schnell passiert - gerade dann, wenn die Helfer keine gelernten Bauarbeiter sind. „Private Bauherren müssen sich einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator an ihre Seite holen“, sagt Rechtsanwalt Florian Krause-Allenstein, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein.
Oft sind es Architekten, die den Service rund um Sicherheit und Gesundheit am Bau mit anbieten. Aber auch, wenn der Bauherr die sogenannte Verkehrssicherungspflicht seinem Architekten oder Bauunternehmer überträgt, hat er weiterhin eine Überwachungspflicht.
„Kommt es etwa zu Sicherheitsrisiken auch im Hinblick auf den Arbeitsschutz, dann muss der Bauherr eingreifen“, erklärt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes in Berlin. Unterlässt er dies, dann haftet er. Daher ist der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung unverzichtbar.
Der Bauherr selbst hat seine privaten Helfer bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden, und zwar bei der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau). „Das gilt unabhängig davon, ob die Helfer kurz- oder langfristig, gegen Entgelt oder unentgeltlich beschäftigt werden“, erläutert Eva Neumann von Haus & Grund Deutschland.
Das heißt: Der Bauherr muss innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeiten seine Baustelle und die Zahl seiner Helfer der BG Bau melden. „Das geht sehr einfach im Online-Verfahren“, so Neumann. Dann erhält er einen Fragebogen. Darin muss er die Helfer und ihre Arbeitsstunden auflisten. Sollte der Bauherr die Anmeldung versäumt haben, muss er mit einem Bußgeld rechnen.
Auch einmalige Hilfsarbeiten - zum Beispiel Unterstützung an einem Samstag - müssen angezeigt werden, erklärt Becker. „Denn auch bei einer einmaligen Hilfe kann es zu Unfällen kommen, die für den Betroffenen möglicherweise langwierige gesundheitliche Folgen haben“, sagt er. Ein Unfall muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Anders ist es bei nahen Freunden oder Verwandten, die Gefälligkeitsleistungen erbringen. Sie sind nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt zum Beispiel für den Vater des Bauherrn, der im Nachbarhaus wohnt und der am Samstag zwei Stunden beim Abladen von Materialien hilft. Im Zweifelsfall hilft die BG Bau bei der Abgrenzung.
Gesetzlich nicht versicherte Bauhelfer können durch eine private Unfallversicherung geschützt werden. „Der Bauherr selbst sowie sein Ehe- oder Lebenspartner haben keinen gesetzlichen Versicherungsschutz durch die BG Bau“, erklärt Krause-Allenstein. Sie können sich aber freiwillig bei der BG Bau versichern. Kommen Unbeteiligte wie Passanten durch Bauarbeiten zu Schaden, dann greift die bereits erwähnte Bauherren-Haftpflichtversicherung.
„Als Mindestversicherungssumme bei der Bauherren-Haftpflichtversicherung sind drei Millionen Euro zu empfehlen“, betont Becker. Die Police kommt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die vom Bau und vom Baugrundstück ausgehen. Manche Privathaftpflichtversicherungen decken auch die Haftpflichtrisiken eines Bauherrn ab.