Hausbesitzer sollten bei Gefahr von Dachlawinen schnell handeln
Berlin/Karlsruhe (dpa/tmn) - Der plötzliche Wintereinbruch hat in vielen Regionen Deutschlands jede Menge Schnee gebracht - und damit auch die Gefahr für Dachlawinen. Was Hausbesitzer und Fußgänger dazu wissen sollten, erfahren sie hier.
Hausbesitzer sollten rasch reagieren, wenn sich Schnee auf ihrem Dach türmt. Denn dann besteht die Gefahr, dass Passanten durch Dachlawinen verletzt werden. In solchen Fällen sollten Besitzer daher das Dach rasch von Schnee befreien, rät Gerold Happ von der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund.
Bis die Gefahr gebannt ist, könne es ratsam sein, ein Warnschild aufzustellen oder den Bürgersteig abzusperren. „Das kann aber nur eine kurzfristige Lösung sein“, erklärt Happ. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Hauseigentümer grundsätzlich dafür sorgen, dass Straße und Gehweg vor dem Haus gefahrlos passiert werden können.
In schneereichen Gebieten, insbesondere in Süddeutschland, ist zusätzlich vorgeschrieben, ein Schneefanggitter am Dach anzubringen. In anderen Regionen gebe es solche Regelungen aber nicht, erklärt Happ. Wer im Schadensfall Recht bekomme, hänge außerdem vom Einzelfall ab. „Eine bundesweit einheitliche Regelung oder ein allgemeingültiges höchstrichterliches Urteil gibt es nicht.“
Fußgänger sollten sich daher nicht darauf verlassen, Hausbesitzer stets dafür haftbar machen zu können, wenn sie von einer Dachlawine verletzt wurden, sagt Ralf Schulze Steinen, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht aus Karlsruhe. Denn niemand könne von Hausbesitzern verlangen, nach jedem Schneefall das Dach zu reinigen oder dafür eine Firma kostenpflichtig zu beauftragen. „Nach der gängigen Rechtsprechung wäre das viel zu weitgehend.“ Außerdem kann einem Betroffenen vor Gericht entgegengehalten werden, dass die Gefahr zu offensichtlich war - etwa wenn schon länger Tauwetter herrschte.