Hauseigentümer muss für Dachlawine zahlen
Magdeburg (dpa) - Bei einer Dachlawine haften Hauseigentümer für mögliche Schäden an geparkten Autos. Das Landgericht Magdeburg gab der Klage eines Autobesitzers gegen eine Hauseigentümerin zu 50 Prozent statt, wie das Gericht am Donnerstag (3.2.) mitteilte.
Der Kläger hatte seinen Wagen im Januar 2010 in Haldensleben auf der Straße geparkt, eine Schneelawine von einem Fachwerkhaus richtete einen Schaden von rund 6000 Euro an. Die Zivilkammer entschied in ihrem inzwischen rechtskräftigen Urteil, wer eine Gefahrenlage schaffe, müsse auch alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um einen Schaden möglichst zu vermeiden. Zwar könnten in einer schneearmen Gegend spezielle Schneefanggitter am Dach nicht verlangt werden. Allerdings habe die Hauseigentümerin vor möglichen Dachlawinen warnen müssen. Den Autofahrer treffe aber auch eine Mitschuld, da er von sich aus die Gefahr habe erkennen und seinen Wagen an einer anderen Stelle hätte parken können (Aktenzeichen: 5 O 833/10 vom 10. November 2010).