Die Temperaturen sinken, bald schon könnte die erste Glätte drohen. Wohneigentümer sollten sich daher umgehend um geeignete Streumittel kümmern, rät der Verein Wohnen im Eigentum in Bonn. Wer bei plötzlich auftretendem Schnee oder Glatteis kein Streumittel zur Hand hat, könne sich bei einem Unfall auf oder vor seinem Grundstück vor Gericht nicht herausreden. Dass alles ausverkauft oder Baumarkt frühmorgens noch nicht offen gewesen sei, sei keine Entschuldigung.
Welches Streumittel das richtige ist, erfahren Eigentümer bei ihrer Gemeinde. Der Verein weist darauf hin, dass Streusalz häufig nicht oder nur eingeschränkt erlaubt ist. Wer ein Räumgerät hat, sollte es ebenfalls vor dem Wintereinbruch durchchecken. Wenn es motorbetrieben ist, sei ein Probestart ratsam.