Keine Abmahnung nötig Haustür eingeschlagen - sofortige Mietvertrag-Kündigung
Melsungen (dpa/tmn) - Grobe Gewalt von Mietern kann bei einer außerordentlichen Kündigung eine vorherige Abmahnung überflüssig machen. Das gilt auch, wenn Mieter wegen psychiatrischer Erkrankungen unter Betreuung stehen.
Denn die Anwendung von massiver Gewalt zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, befand das Amtsgericht Melsungen (Az.: 4 C 325/17(170)), wie die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ (2/2018) des Deutschen Mieterbundes berichtet.
In dem verhandelten Fall kam es nach einem Umtrunk zu einem Streit zwischen Nachbarn. Einer der Mieter fühlte sich provoziert und schlug daraufhin die Wohnungstür seines Nachbarn mit einem Holzhammer ein. Die Vermieterin kündigte dem rabiaten Mieter ohne vorherige Abmahnung außerordentlich. Dieser wehrte sich: Zum einen liege hier ein suchtbedingtes Fehlverhalten vor. Zum anderen befinde sich das Haus in einem sozialen Brennpunkt. Da viele Mieter ein auffälliges Sozialverhalten zeigten, erscheine der Vorfall in einem milderen Licht.
Das Gericht konnte diesen Gründen nicht folgen: Das Einschlagen der Wohnungstür eines Mitmieters stelle eine gravierende Verletzung der mietvertraglichen Pflichten dar und störe den Hausfrieden nachhaltig. Der Vorfall zeige, dass von dem Mieter erhebliches Gewaltpotenzial ausgehe. Die Vermieterin trage das Risiko, dass es abermals zu einem solchen Kontrollverlust komme. Das könne ihr nicht zugemutet werden. Daher sei sie zu raschem Handeln nicht nur zu ihrem eigenen, sondern auch zum Schutz der übrigen Mieter berechtigt. Das gelte auch für Wohnungen in sozialen Brennpunkten.