Keine Zwischenabrechnung Heizkosten bei Mieterwechsel müssen aufgeteilt werden
Berlin (dpa/tmn) - Bei einem Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode muss der Vermieter keine Zwischenabrechnung erstellen. Stattdessen werden die Heizkosten am Ende der zwölfmonatigen Abrechnungsperiode anteilig für den aus- und einziehenden Mieter berechnet.
Bei der Kostenaufstellung ist zwischen den verbrauchsunabhängigen und den verbrauchsabhängigen Kostenanteilen zu unterscheiden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin.
Der verbrauchsunabhängige Kostenanteil wird nach einer sogenannten Gradtagszahlentabelle zwischen Vor- und Nachmieter aufgeteilt. In dieser Gradtagszahlentabelle werden langjährige Erfahrungswerte für den Verbrauch in den einzelnen Monaten im Verhältnis zum Jahresgesamtverbrauch festgelegt. Jedem Monat ist ein bestimmter Promillewert zugeordnet, der umso größer ist, je mehr Heizkosten erfahrungsgemäß in diesem Monat anfallen.
Für die Aufteilung des verbrauchsabhängigen Kostenanteils muss neben der regulären Ablesung der Erfassungssysteme am Ende der Abrechnungsperiode noch eine Zwischenablesung zum Zeitpunkt des Mieterwechsels erfolgen. Problematisch kann das bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip sein, wenn der Mieterwechsel ganz am Anfang oder fast am Ende der Abrechnungsperiode erfolgt und die Messflüssigkeit noch gar nicht oder nahezu vollständig verdunstet ist. Dann sind die abgelesenen Zwischenwerte nicht verwertbar. Hier muss dann auch für den verbrauchsabhängigen Kostenanteil auf die Gradtagszahlentabelle zurückgegriffen werden.