Indexmiete ist an Lebenshaltungskosten gekoppelt

Berlin (dpa/tmn) - In deutschen Großstädten herrscht derzeit akute Wohnungsnot. Die Folge sind unter anderem variable Mietverträge. Bei der Indexmiete richtet sich die Miete nach den Lebenshaltungskosten.

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Dies hat Vor- und Nachteile.

Mieter und Vermieter können schon beim Abschluss des Mietvertrages regeln, ob und inwieweit die Miete während der Mietzeit steigen soll. Mit sogenannten Indexmietverträgen werden künftige Mieterhöhungen an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gekoppelt, also an die Inflationsrate. Voraussetzung für eine derartige Indexmiete ist laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) ein schriftlicher Mietvertrag.

Maßstab für die Entwicklung der Miete darf nur der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland sein. Andere Formen der Mieterhöhung, beispielsweise mit Blick auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder Erhöhungen nach einer Modernisierung, sind ausgeschlossen.

Bei einem Indexmietvertrag kann die Miete höchstens einmal im Jahr erhöht werden, erklärt der Deutsche Mieterbund. Der Vermieter muss den alten Index zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der letzten Mieterhöhung angeben und den aktuellen Index gemäß der Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Die Differenz in Prozent umgerechnet ist der Mieterhöhungsbetrag.

Zahlen muss der Mieter die Indexmieterhöhung ab dem übernächsten Monat. Kommt die Erhöhung zum Beispiel am 15. April, muss ab Juni mehr Miete gezahlt werden. Von einer Zustimmung des Mieters ist diese Form der Mieterhöhung nicht abhängig.