Kaution nicht gezahlt: Fristlose Kündigung zulässig

Koblenz (dpa) - Ein Vermieter darf einen Mieter fristlos vor die Tür setzen, wenn dieser seine Kaution schuldig geblieben ist. Allerdings sollte der Vermieter mit nicht mehrere Monate damit warten, geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Vermieter dürfen mit der Kündigung eines Vermieters nicht zu lange warten. Denn dann sei die Kündigung nicht in angemessener Zeit erfolgt, wie es das Gesetz fordere (Aktenzeichen: 2 U 793/10). Mit seinem Spruch erklärte das OLG die fristlose Kündigung eines Mietvertrags für ungültig.

Der Mieter hatte die vereinbarte Kaution nicht gezahlt, der Vermieter entschloss sich allerdings erst nach zehn Monaten, den Vertrag mit dem Mann fristlos zu kündigen. Das Gericht befand, er sei zu geduldig gewesen. Eine fristlose Kündigung sei nur zulässig, wenn es einem Vermieter nach einem Vorfall nicht zugemutet werden könne, den Vertrag bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Die nicht gezahlte Kaution könne das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter nachhaltig stören. Wenn der Vermieter aber trotzdem zehn Monate warte, könne ihm auch zugemutet werden, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu warten.