KfW-Förderung beantragen - Für Eigentümer wird es leichter
Berlin (dpa/tmn) - Wohnungseigentümergemeinschaften, die energetisch sanieren oder altersgerecht umbauen wollen, können ab 1. August unkomplizierter eine Förderung beantragen: Die KfW-Bank vereinfacht das Verfahren.
Es reicht ab August aus, dass der bevollmächtigte Immobilienverwalter für alle Vermieter der Wohnungseigentümergemeinschaft eine sogenannte De-minimis-Erklärung abgibt. Das teilt der Dachverband der Immobilienverwalter (ddiv) mit.
Aus Sicht der EU sind private Vermieter nämlich Unternehmer. Um die Chancengleichheit zu wahren und einzelne Unternehmen nicht durch Beihilfen zu bevorzugen, musste bisher jeder vermietende Eigentümer einzeln eine solche schriftliche Erklärung abgeben. Darin musste er verbindlich versichern, dass er bei Inanspruchnahme des Zuschusses den Höchstbetrag der Beihilfen von 200 000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten wird.