Mietrechts-Tipp Kosten einer Verbrauchsanalyse sind umlagefähig

Berlin (dpa/tmn) - Seit 2009 sind die Kosten der Verbrauchsanalyse der Heizung umlagefähig. Lässt der Vermieter den Wärme- oder Warmwasserverbrauch analysieren, kann er die dafür anfallenden Kosten den Mietern über die Betriebskostenabrechnung in Rechnung stellen.

Foto: dpa

Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Die Verbrauchsanalyse sollte die Entwicklung der Kosten für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung der vergangenen drei Jahre wiedergeben. In Einzelfällen kann aber auch die Analyse eines anderen Zeitraums sinnvoll sein.

Zwar kann eine Verbrauchsanalyse den Mietern Hinweise hinsichtlich verhaltensbedingter Einsparungsmöglichkeiten geben. Die Mieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Kosten analysiert werden. Denn der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine solche Analyse durchführen zu lassen.