Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Die Verbrauchsanalyse sollte die Entwicklung der Kosten für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung der vergangenen drei Jahre wiedergeben. In Einzelfällen kann aber auch die Analyse eines anderen Zeitraums sinnvoll sein.
Zwar kann eine Verbrauchsanalyse den Mietern Hinweise hinsichtlich verhaltensbedingter Einsparungsmöglichkeiten geben. Die Mieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Kosten analysiert werden. Denn der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine solche Analyse durchführen zu lassen.