Lärm aus Nachbarwohnung kann Mietminderung rechtfertigen
Berlin (dpa/tmn) - Trampeln, Geschrei, Türen knallen, lauter Fernseher - mit Geräuschen aus der Nachbarwohnung müssen Mieter grundsätzlich leben. Allerdings gibt es auch Grenzen.
Lärmt es regelmäßig aus der Nachbarwohnung, kann das eine Mietminderung rechtfertigen. Das entschied zumindest das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 236/14), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
In dem verhandelten Fall lärmten Mieter in ihrer Wohnung gehörig: Sie stritten teils schon in den frühen Morgenstunden oder spät in der Nacht lautstark, knallten die Türen, polterten, trampelten und drehten ihren Fernseher immer wieder laut auf. Die Nachbarn wollten das irgendwann nicht mehr ertragen und verklagten ihren Vermieter.
Mit Erfolg: Der Vermieter müsse Ruhestörungen vor 6.00 Uhr und nach 22.00 Uhr unterbinden. Außerdem gestanden die Richter den Nachbarn eine Mietminderung in Höhe von 10 Prozent zu. Zwar seien die Geräusche aus einer Wohnung sozialadäquat, führten sie zur Begründung aus. In diesem Fall werde aber eine Grenze überschritten, da der Lärm nahezu täglich und auch sehr früh oder sehr spät auftrete.