Lärmschutz: Zeiten zum Rasenmähen einhalten

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Motorbetriebene Rasenmäher dürfen nicht zu jeder Tageszeit benutzt werden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Hessen in Frankfurt hin.

Rasenmäher sind laut. Deshalb ist ihr Einsatz in Wohngebieten werktags nur zwischen 7.00 und 20.00 Uhr erlaubt. Verboten ist es, den Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen zu benutzen. In manchen Kommunen können zudem Vorgaben für Mittagspausen bestehen. Das teilt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund mit.

Wer sich vom Rasenmäherlärm eines Nachbarn gestört fühlt, sollte diesen zunächst darauf ansprechen, empfiehlt der Verband. Verstößt der Nachbar gegen die Bestimmungen, droht ihm ein Bußgeld.