Nistende Vögel sind kein Mietmangel
Berlin (dpa/tmn) - Nisten Vögel an einem Haus, fühlt sich so mancher Mieter von dem Lärm und Schmutz gestört. Doch das ist kein Grund für eine Mietminderung. Denn die Tiere sind kein Mangel, urteilte ein Gericht.
Vögel gehören ebenso wie Spinnen oder Ameisen zur Umwelt dazu und sind kein Mietmangel. Dies entschied das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Az.: 12 C 384/12. Auf das Urteil weist die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 11/2013) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin hin.
In dem verhandelten Fall fühlten sich Mieter durch das Gezwitscher und den Schmutz von Vögeln gestört. Die Tiere hatten in der mit Efeu bewachsenen Fassade ihre Nester gebaut. Die Mieter minderten die monatliche Miete daher um 40 Euro. Der Vermieter wollte das nicht akzeptieren und zog vor Gericht.
Mit Erfolg: Nach einem Ortstermin befanden die Richter, dass keine erhebliche Beeinträchtigung vorlag. Die Fassade sei schon beim Einzug der Mieter mit Efeu bewachsen gewesen. Daher hätten sie sich darauf einstellen können.