Maklergebühren für Mietwohnungen gesetzlich gedeckelt
Recklinghausen (dpa/tmn) - Union und SPD wollen Mieter stärker schützen. So sollen Maklergebühren nicht mehr auf die Mieter abgewälzt werden. Das ist noch Zukunftsmusik. Doch wie sieht es heute aus?
Wie hoch darf eine Provision sein?
Makler dürfen von Mietern höchstens zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer als Provision verlangen. Darauf weist der Mieterschutzbund in Recklinghausen hin. Somit ergibt sich ein Höchstsatz von 2,38 Nettokaltmieten. Die Höhe der Nettokaltmiete, also der Miete ohne jegliche Nebenkosten, muss im Mietvertrag angegeben werden. Die Kosten für den Makler darf ein Vermieter nicht nachträglich vom Mieter einfordern. „Es ist per Gesetz verboten, Maklerkosten in den Betriebskosten zu verstecken“, erklärt Claus O. Deese vom Mieterschutzbund.
Beim Hauskauf gebe es dagegen keine Obergrenze für Maklergebühren, sondern regional unterschiedliche Gewohnheitswerte, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland in Berlin. Die Provision könne sieben Prozent und mehr vom Verkaufswert eines Hauses betragen. Teilweise werden die Kosten auch zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Käufer sollten ruhig versuchen, die Maklerprovision herunterzuhandeln. Denn hierfür gebe es bei Hauskauf häufig noch Spielraum.
Allerdings sollten Käufer immer auf eine Rechnung vom Makler bestehen. Gehen sie darauf ein, einen niedrigeren Betrag ohne Quittung zu zahlen, beteiligen sie sich an einer Steuerhinterziehung und machen sich damit unter Umständen ebenso strafbar wie der Makler.