Auch Steuer treibt Hauspreise „Kaufbremse“ Maklerkosten: Regierung prüft Reform
Berlin (dpa) - Wohnungs- und Hauskäufer können auf eine Entlastung bei den rasant steigenden Kaufnebenkosten hoffen. „Wir prüfen aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt“, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) der Deutschen Presse-Agentur.
Das bedeutet, dass derjenige die Maklerkosten zu tragen hat, der ihn beauftragt - in der Regel der Verkäufer. Dies wurde bereits bei der Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt. „Die Einführung dieses Bestellerprinzips war ein wichtiger Schritt, um Mieter spürbar zu entlasten“, sagte Barley.
Gerade junge Familien leiden unter den steigenden Mietpreisen in Großstädten und prüfen daher einen Immobilienkauf im Umland. Maklerkosten und Grunderwerbssteuer fressen häufig aber einen Großteil des angesparten Eigenkapitals auf, zumal die Nebenkosten bei steigenden Immobilienkosten mitsteigen.
Die Maklergebühr schwankt in Deutschland zwischen 7,14 bis 5,95 Prozent des Kaufpreises. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Brandenburg zahlt der Käufer die Provision komplett, in anderen Bundesländern wird sie in der Regel geteilt zwischen dem Käufer und Verkäufer. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro fallen für den Käufer in Deutschland derzeit bis zu 21.420 Euro Maklergebühr und bis zu 19.500 Euro Grunderwerbssteuer an, die in einigen Bundesländern bis zu 6,5 Prozent beträgt. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten.
Die FDP unterstützte den Vorstoß Barleys, hält ihn aber nicht für ausreichend. „Endlich nimmt sich die Bundesregierung der viel zu hohen Baunebenkosten an, aber die Vorschläge sind wenig ambitioniert“, sagte der baupolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Daniel Föst. Bei einer schlichten Änderung des Bestellerprinzips würde die Courtage wahrscheinlich vom Verkäufer auf den Kaufpreis aufgeschlagen. „Wesentlich unbürokratischer wäre ein Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer.“ Das senke die Kaufnebenkosten spürbar und erleichtere die Finanzierung der Immobilie, betonte Föst.
Zuletzt hatten die Grünen im Bundestag bereits den Antrag gestellt, das Bestellerprinzip auch auf den Immobilienerwerb auszuweiten. In den meisten Bundesländern liege die Maklergebühr weit über dem europäischen Durchschnitt, schreiben die Grünen in dem Antrag für den Bundestag.
Grünen-Fraktionschefin Katrin-Göring-Eckardt begrüßte die Offenheit von Justizministerin Barley und äußerte die Hoffnung, dass die SPD im Bundestag den Grünen-Antrag unterstützt. Auch die Linke unterstützt das Vorhaben: „Wer bestellt, muss auch bezahlen“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Caren Lay.
Damit zeichnet sich im Bundestag eine Mehrheit ab. Die große Koalition von CDU/CSU und SPD hat diese Maklerkostenreform allerdings nicht im Koalitionsvertrag vereinbart. Daher ist die Umsetzung Verhandlungssache. Der CDU-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak forderte, erstmal Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer zu prüfen. „Hier habe ich bislang weder von der Justizministerin noch vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz Vorschläge zur Umsetzung gehört“, kritisierte er mit Blick auf einen vereinbarten Prüfauftrag.
Fest vereinbart ist bisher von der Koalition nur das Baukindergeld. Familien sollen über zehn Jahre 12.000 Euro pro Kind bekommen beim Kauf oder Bau einer Immobilie. Je nach Kaufpreis deckt diese Summe derzeit jedoch nicht einmal die Maklerprovision. Kritiker sprechen deshalb von einer milliardenschweren Subvention auf Kosten aller Steuerzahler, während der Staat weiter mit der Grunderwerbssteuer beim Erwerb von Eigentum viel Geld kassiert.
Der Eigentümerverband Haus & Grund warnte vor überzogenen Maßnahmen, räumte aber ein, dass die Maklerkosten meist viel zu hoch seien. „Deshalb muss der Staat endlich mit kartellrechtlichen Mitteln gegen Preisabsprachen unter den Maklern vorgehen“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Aber bevor die Politik das Bestellerprinzip auch beim Kauf und Verkauf von Immobilien vorschreibe, „sollte sie vor der eigenen Tür kehren und auf die Grunderwerbssteuer verzichten“.