Feilschen lohnt sich Maklerkosten können verhandelt werden
Berlin (dpa/tmn) - Die Kosten für einen Makler sind nicht in Stein gemeißelt. Deshalb sollten Immobilienkäufer versuchen, eine individuelle Maklerprovision herauszuhandeln.
Maklerkosten sind hierzulande von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ermittelt wird die Höhe der Maklerprovision mit dem jeweiligen Prozentsatz vom beurkundeten Kaufpreis für eine Immobilie. Das geht aus dem Ratgeber „Unser Bauherren-Handbuch - Praxismappe Finanzierung“ der Stiftung Warentest hervor. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.
Die Bandbreite der mittlerweile allgemein üblichen Werte liegt zwischen 3 und 6 Prozent der Kaufkosten netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Interessenten können sich aber mit dem Makler über eine individuelle Maklerprovision verständigen. Das kann sich etwa lohnen, wenn eine Immobilie schon längere Zeit angeboten wird.
Grundlage für eine Pflicht zur Zahlung der Courtage ist der wirksame Abschluss eines Maklervertrages. Das muss nicht zwingend ein formaler schriftlicher Vertragstext sein. Finden sich in der Werbung für eine Immobilie bereits Angaben über eine fällige Maklerprovision und Interessenten lassen sich vom Makler detaillierte Unterlagen schicken, gilt das oft schon als Abschluss eines Maklervertrages.
Literatur:
Robert Tzschöckel: „Unser Bauherren-Handbuch - Praxismappe Finanzierung“, Stiftung Warentest 2017, 16,90 Euro, ISBN-13: 978-3-86851-464-3