Mietratgeber Vermieter darf Wohnung bei legitimen Interesse besichtigen

Berlin (dpa/tmn) - Vermieter haben grundsätzlich das Recht, die Wohnung des Mieters zu besichtigen. Allerdings muss er ein berechtigtes Interesse haben, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

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Der Vermieter ist dabei auch verpflichtet, sein Besichtigungsrecht sehr einschränkend zu nutzen. Sollte er beispielsweise mehrere Anliegen haben, sollte er diese so weit möglich alle bei einer Besichtigung erfüllen.

Ein Besichtigungsrecht des Vermieters besteht beispielsweise dann, wenn er sich wegen einer Neuvermietung oder dem Verkauf der Wohnung über deren Zustand informieren muss. Auch wenn Reparaturen oder Modernisierungen in der Wohnung anstehen, darf der Vermieter die Wohnung vorher besichtigen.

Gleiches gilt, wenn ihm hinreichende Hinweise für eine Beschädigung oder Verwahrlosung der Wohnung vorliegen. Hierfür kann es ausreichend sein, wenn aus der Wohnung wiederholt unangenehme Gerüche austreten oder wenn Feuchtigkeitsschäden außerhalb der Wohnung auftreten, aber auf diese zurückzuführen sein können. Anlassunabhängige Routinekontrollen durch den Vermieter sind hingegen nicht erlaubt.

Der Vermieter muss die Besichtigung rechtzeitig vorher ankündigen und begründen. Sollte dem Mieter der angekündigte Zeitpunkt nicht passen, kann er zeitnahe alternative Termine vorschlagen. Bei drohender Gefahr für das Gebäude oder dessen Bewohner muss der Mieter aber auch eine kurzfristige Besichtigung dulden.