Mieter haben keinen Anspruch auf mehr Steckdosen
Berlin (dpa/tmn) - In jedem Zimmer nur ein oder zwei Steckdosen - das ist in unsanierten Altbauwohnungen oft der Fall. Wem das zu wenig erscheint, kann nur in einigen Fällen seine Ansprüche geltend machen.
Mieter haben nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf den Einbau zusätzlicher Steckdosen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Der Vermieter ist grundsätzlich nur dazu verpflichtet, den für vergleichbare Wohnungen üblichen Standard zur Verfügung zu stellen.
Der Mieter kann nicht erwarten, in einem nicht modernisierten Altbau eine dem heutigen Standard entsprechende Ausstattung mit Steckdosen vorzufinden. Weiß er jedoch schon vor Vertragsabschluss, dass die vorhandenen Steckdosen nicht ausreichen werden, sollte er mit dem Vermieter über eine Modernisierung verhandeln.
Ermöglicht die vorhandene elektrische Ausstattung den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen Elektrogeräte allerdings nicht, kann der Mieter eine Nachbesserung verlangen. So kann der Mieter erwarten, dass neben einem größeren Haushaltsgerät - wie einer Waschmaschine - auch kleinere Geräte - wie Staubsauger - parallel genutzt werden können.
Außerdem muss auch im Badezimmer mindestens eine Steckdose vorhanden sein. Sollte sich der Mieter jedoch vertraglich damit einverstanden erklärt haben, dass die elektrische Versorgung diesem Mindeststandard nicht entspricht, hat er selbst hierauf keinen Anspruch.