Mieter haftet nicht für Schädlingsbefall in Wohnung
Frankfurt/Main (dpa) - Mieter müssen bei Schädlingen in ihrer Wohnung nicht die Kosten für einen Kammerjäger übernehmen. So hat das Amtsgericht Frankfurt jetzt entschieden.
Ist eine Wohnung von Schädlingen befallen, müssen Mieter nicht für den Kammerjäger zahlen. So sieht es das Amtsgericht Frankfurt, wie ein am Mittwoch (16. Juli) veröffentlichstes Urteil zeigt.
Das Gericht wies die Klage eines Hauseigentümers gegen einen Mieter zurück. Der Vermieter wollte insgesamt knapp 3600 Euro Kosten für seinen Kampf gegen eine Schabenplage in seinem Haus erstattet haben.
Nach Überzeugung des Vermieters ist der Mieter für den Schabenbefall verantwortlich, weil er immer wieder Lebensmittel in „multikulturellen Kleinläden“ kaufe und diese nicht ordnungsgemäß verpacke. Außerdem habe der Mieter den Schädlingsbefall dem Vermieter nicht gemeldet.
Laut Urteil ist es Mietern aber grundsätzlich erlaubt, Lebensmittel in „multikulturellen Kleinläden“ zu kaufen. Sie seien auch nicht verpflichtet, diese in ihrer Wohnung luftdicht zu verpacken. Zur ausgebliebenen Meldung an den Vermieter meinte der Richter, es sei nicht erwiesen, dass die Ausbreitung der Schaben bei einer zeitigen Nachricht des Mieters hätte verhindert werden können.