Mieter müssen energetische Sanierung hinnehmen

Berlin (dpa/tmn) - Dient es einer Steigerung des Wohnwerts, müssen Mieter Sanierungsarbeiten dulden - auch wenn hinterher die Miete steigt. Nur gegen Unzumutbares und „Luxus“ darf geklagt werden.

Mieter müssen energetische Sanierungen in Wohnungen oder Mietshäusern grundsätzlich dulden. Neue Fenster, Wärmedämmung und andere Bauarbeiten gelten als „Wohnwertverbesserung“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Der Vermieter dürfe nach Abschluss der Bauarbeiten elf Prozent der Kosten pro Wohnung und Jahr auf den Mieter umschlagen.

Auch der Einbau eines Fahrstuhls in ein Mehrparteienhaus oder der Anbau eines Balkons erhöhen laut Ropertz den Wohnwert. Gesetzlich definierte Grenzen, ab wann eine Sanierung Luxus und damit unverhältnismäßig sei, gebe es nicht. Daher gebe es keine festen Richtlinien, ab wann ein Mieter Einspruch gegen Sanierungsarbeiten einlegen könne.

In Einzelfällen kann der Mieter aber unzumutbare Härte anführen. Dazu zählt, wenn die Bauarbeiten selbst nicht zumutbar sind. „Wenn der Vermieter im Winter eine neue Heizungsanlage einbauen will und die Mieter zwei Wochen ohne Heizung auskommen müssen“, nennt Ropertz ein Beispiel. Auch wenn der Mieter die Kosten für die nach der Sanierung teurere Wohnung nicht mehr aufbringen könne, dürfe er Einspruch erheben. Im Zweifel müsse dann das Gericht entscheiden, ob die Bedürfnisse des Mieters oder des Vermieters höher zu gewichten seien.

Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte sich ein Interessent den Energieausweis der Wohnung oder des Hauses zeigen lassen. „Ein hoher Energieverbrauch spricht dafür, dass in nächster Zeit Sanierungen anstehen“, sagt Ropertz. Alte Fenster würden mit Sicherheit bald ausgetauscht, eine alte Heizungsanlage ebenfalls.