Andernfalls kann das unangenehme Folgen habe. Der Grund: Stellt sich heraus, dass mangelhaftes Heizen und Lüften für die Schimmelbildung ursächlich sind, haftet der Mieter für den Schaden.
Ist der Mieter für den Schimmel in der Wohnung verantwortlich, darf er nicht die Miete mindern. Hat der Mieter bereits die Miete gemindert, kann ihm eine Kündigung wegen Zahlungsverzug drohen. Im Streitfall können Mieter verpflichtet sein, ihr korrektes Lüftungs- und Haftungsverhalten nachzuweisen.
Wer allein wohnt und daher keine Zeugen benennen kann und die Wohnung ohnehin zur Schimmelbildung neigt, sollte ein Protokoll über Heiz- und Lüftungszeiten führen.