Finanzierung Mietkaution kann man auch in Raten zahlen
Berlin (dpa/tmn) - Die typische Mietkaution ist die sogenannte Barkaution. Hier erhält der Vermieter das vereinbarte Geld bar oder auf sein Konto überwiesen.
Für diese Form der Mietsicherheit kann eine Zahlung in Raten vereinbart werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Details dazu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Paragraf 551 Absatz 2) festgeschrieben.
Danach kann die Geldsumme in drei gleiche monatliche Zahlungen gesplittet werden. Die erste Rate ist nicht bei Vertragsabschluss, sondern erst bei Mietbeginn fällig. Die beiden weiteren müssen zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen geleistet werden. Gerät ein Mieter mit der Kautionszahlung in Höhe eines Betrags von zwei Monatsmieten in Verzug, dann kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.
Das Recht des Mieters auf Ratenzahlung muss nicht explizit im Mietvertrag festgehalten sein. Umgekehrt darf es im Mietvertrag auch nicht ausgeschlossen werden.