Mietkaution muss sicher angelegt sein

Berlin (dpa/tmn) - Für Mieter ist es oft eine finanzielle Belastung: Nach der Unterschrift unter den Mietvertrag verlangt der Vermieter eine Kaution. Das können schnell etliche hundert Euro sein. Gezahlt werden müssen sie aber nicht auf einmal.

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Mietkautionen sollten sicher angelegt werden. „Der Vermieter muss das Geld bei einer Bank anlegen“, erklärt der Kölner Rechtsanwalt Norbert Schönleber von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltzusverein (DAV). „Und zwar zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz.“ Ein Vermieter dürfe die Kaution nicht seinem Vermögen einverleiben. Wenn der Mieter nach seinem Auszug zum Beispiel keine Nebenkosten mehr bezahlen müsse, erhalte er seine Kaution und zusätzlich die Zinserträge zurück.

Ist eine Kaution im Mietvertrag vereinbart, darf die Mietsicherheit bei der Wohnraummiete höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Meist zahlen Mieter die Kaution in bar oder überweisen sie. Ein Mieter kann sie in drei Raten zahlen. Dabei wird die erste der Raten bei Mietbeginn fällig, die anderen beiden in den zwei Folgemonaten. Wurde dies so vereinbart, ist es den Angaben zufolge auch möglich, eine Mietkaution zum Beispiel in Form von Aktien, einer Bankbürgschaft, einer Bundesanleihe oder als Pfandbrief beizubringen.

Zurückgezahlt werden muss die Kaution nicht zu einem festen Zeitpunkt. Unmittelbar nach dem Auszug ist sie nach Ansicht des Bundesgerichtshofes jedenfalls nicht fällig. „In der Praxis ist für die Rückzahlung von Kautionen eine Frist von etwa sechs Monaten üblich geworden“, erklärt Schönleber. Der Vermieter soll genug Zeit haben, offene Forderungen mit dem Mieter abzurechnen.

Auf die Kaution darf ein Vermieter nach dem Auszug des Mieters unter anderem zurückgreifen, wenn Rechnungen offen sind oder der Mieter die Wohnung beschädigt hat. Normale Abnutzungen, die sich im Lauf der Jahre in einer Wohnung zeigen, zählen dazu aber nicht.