Unterschiedliche Bestimmungen Nachbarrechtsgesetze regeln Zaunpflicht um Eigentum
Berlin (dpa/tmn) - Wer den eigenen Garten von dem des Nachbarn abgrenzen will, sollte einen Blick ins Nachbarrechtsgesetz werfen. Denn dieses Gesetz regelt, ob ein Zaun gebaut werden muss und wo er zu stehen hat.
„Das kann je nach Bundesland ganz unterschiedlich aussehen, wer dafür zuständig ist“, erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. So gilt in Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen eine Einfriedungspflicht. Das heißt: Auf Wunsch eines einzelnen Nachbarn muss an der jeweiligen Grundstücksgrenze ein Zaun gezogen werden. Zuständig dafür ist der Hauseigentümer, in dessen Garten die Grenze - von der Straße aus gesehen - rechts liegt. In Mecklenburg-Vorpommern und Bayern gibt es dagegen keine Einfriedungspflicht.
In Sachsen-Anhalt besteht laut Wagner eine Einfriedungspflicht auf Verlangen des Nachbarn nur, wenn der Schutz vor nicht hinzunehmenden Beeinträchtigungen es notwendig macht. Das kann der Fall sein, wenn ohne Zaun fremde Menschen oder auch Tiere auf das Grundstück kommen. Ähnlich ist es in Rheinland-Pfalz, Thüringen und im Saarland.