Neue Förderregeln für Pelletheizung und Wärmepumpe
Leipzig (dpa/tmn) - Für den Einbau von Pelletheizungen, Wärmepumpen und Heizkesseln gelten neue Förderregeln. Welche Anforderungen seit dem 1. September gestellt werden, erklärt Ulrike Körber, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen.
„Die Zuschüsse erhält seit 1. September nur, wer mit der Pelletheizung zugleich eine effiziente Umwälzpumpe einbauen und einen hydraulischen Abgleich durchführen lässt“, erläutert Energieberaterin Ulrike Körber. Das gleiche gelte für den Einbau von Wärmepumpen.
Wer einen durch Solarkollektoranlagen unterstützten Heizkessel austauscht, muss neuerdings ebenfalls einen hydraulischen Abgleich vornehmen lassen. „Das Heizsystem muss dabei unter den neuen Bedingungen getestet werden - das bietet ein großes Einsparpotenzial“, sagt Körber.
Einbau und Abgleich müssen von einem Fachbetrieb vorgenommen werden. Als Nachweis sendet der Verbraucher die Rechnung zusammen mit dem Antrag für den Zuschuss an das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).