Der Umwelt zuliebe Neues Haushaltsgerät sollte leicht reparierbar sein

Düsseldorf (dpa/tmn) - Es schont den Geldbeutel und die Umwelt, wenn Haushaltsgeräte lange halten. Wer sie kauft, sollte aber nicht nur auf die Qualität achten - sondern auch darauf, wie gut sich Gräte reparieren lassen.

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Einen Hinweis zu der Haltbarkeit und Reparierbarkeit liefert etwa das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam.

Wichtig ist auch, dass Elektrogeräte mit gängigen, herausdrehbaren Schrauben verschlossen sind. Akkus sollten austauschbar und empfindliche Teile leicht ersetzbar sein. Verbraucher fragen am besten beim Händler oder direkt beim Hersteller nach, wie lange Ersatzteile verfügbar sind.

Stellen Kunden bei Neuware einen Mangel fest, sollten sie diesen möglichst schnell reklamieren. Denn innerhalb der ersten zwei Jahre greift die Gewährleistung. Das bedeutet: Wer die Ware bei einem Händler im Laden oder online gekauft hat, hat meist einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder Ersatz. Allerdings dreht sich die Beweispflicht nach sechs Monaten um - dann müssen Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Geht ein Gerät kaputt, kann man einfache Reparaturen auch selbst vornehmen. Im Handel gibt es mitunter passende Reparatur-Sets. Unterstützung erhalten Verbraucher in sogenannten Repair-Cafés.

Ist die Sache zu kompliziert, kann alternativ ein Profi das Gerät reparieren - hier lohnt es sich, die Preise zu vergleichen. Verbraucher sollten sich vorab einen Kostenvoranschlag geben lassen, raten die Verbraucherschützer. Dieser darf jedoch um 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Wer einen Festpreis vereinbart, ist auf der sicheren Seite.