Nur streuen reicht nicht - Schneeräumen ist Pflicht
Berlin (dpa/tmn) - Schnee sieht romantisch aus, macht aber Hausbesitzern vor allem viel Arbeit. Dabei gibt es sogar gesetzliche Vorgaben, wie genau ein Weg zu räumen ist - und wann.
Bei Schnee und Eis führt kein Weg am Räumen der Gehwege vor dem Haus vorbei. Generell sind dafür die Grundstückseigentümer und Vermieter verantwortlich - im Mietvertrag können hierzu aber auch die Mieter verpflichtet werden. „Nur streuen reicht nicht“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. „Streuen ist eine Sofortmaßnahme gegen Glatteis.“ Früher oder später müssten aber Eis und Schnee beseitigt werden. Das gelte für alle Wege mit Publikumsverkehr, also auch die Strecke zu den Mülltonnen.
Schneit es über längere Zeit, muss auch mehrfach am Tag geräumt werden, sagt Ropertz. Die örtliche Satzungen regeln die Zeiten für das Räumen. Ist das nicht der Fall, können sich Eigentümer und Mieter an der Rechtsprechung orientieren. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz beginnt die Räum- und Streupflicht gegen 7.00 Uhr mit Beginn des „allgemeinen Verkehrs“ (Az.: 5 U 101/08) und endet einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge gegen 20.00 Uhr (Az.: VI ZR 125/83).
Auch beim Schnee auf dem Dach müssen Hausbesitzer aufpassen: Hier sollte die weiße Decke geräumt werden, bevor ihre maximale Traglast ausgereizt ist. Einige Zentimeter hält das Dach aus, aber verdichtet sich der Schnee zu Eis, kann Einsturzgefahr drohen. So könne zehn Zentimeter Nassschnee bis zu 40 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen, erklärt Horst Lenz, Präsident der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz. Eine ebenso dicke Eisschicht könne sogar ein Gewicht von bis zu 90 Kilogramm pro Quadratmeter haben.
Wie viel ein Dach tragen muss, ist abhängig davon, in welcher Schneelastzone das Haus steht, erläutert Lenz. In Gebieten mit dem niedrigsten Schneeaufkommen müssten Dächer mindestens 75 Kilogramm je Quadratmeter halten können. Die Werte für das jeweilige Dach können Hausbesitzer im Standsicherheitsnachweis des Dachs nachlesen oder beim örtlichen Bauamt erfragen.