Polizei darf bei Dauerlärm Wohnung durchsuchen
Karlsruhe (dpa/tmn) - Dauernder Lärm aus der Nachbarwohnung kann einen mürbe machen. In bestimmten Fällen darf die Polizei daher durchaus drastische Maßnahmen ergreifen, um die Belästigung zu stoppen.
Die Polizei darf die Wohnung eines Mieters durchsuchen und Gegenstände beschlagnahmen, wenn der Mieter damit seine Mitmenschen schikaniert. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen: 14 Wx 9/10), wie der Deutsche Mieterbund mitteilt.
In dem Fall ließ ein Mieter über mehrere Tage eine elektrische Laubsäge in seiner Wohnung laufen - auch während seiner Abwesenheit. Durch das laute Geräusch fühlten sich die Nachbarn massiv gestört und riefen die Polizei. Die Beamten konnten jedoch nicht eingreifen, weil der Mieter unter Berufung auf sein Hausrecht den Zugang zu seiner Wohnung verweigerte. Er gab weder die Laubsäge heraus, noch stellte er das Gerät ab.
Die Richter entschieden, dass ein Durchsuchungsbefehl und die Beschlagnahme der Laubsäge angemessen seien. Es sei davon auszugehen, dass der laute Brummton zu einer schwerwiegenden nervlichen Daueranspannung und Erschöpfung führt und so das körperliche Wohlbefinden der Nachbarn erheblich beeinträchtigt. Das gesundheitliche Wohl der Nachbarn wiege in diesem Fall schwerer als die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Mieters.