Räumpflicht für Herbstlaub - Haftpflicht ist wichtig

Hamburg (dpa/tmn) - Herbstlaub auf dem Gehweg kann schnell zu einer rutschigen Angelegenheit werden. Hausbesitzer müssen daher die abgefallenen Blätter regelmäßig beseitigen. Stürzt jemand, weil nicht geräumt wurde, hilft meist eine Haftpflichtversicherung.

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Kommt ein Passant auf dem Gehweg durch nicht geräumtes Laub zu Fall, kann das für Hausbesitzer teuer werden. Der Geschädigte kann Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlangen. Darauf weist der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Haftbar gemacht wird in der Regel der Eigentümer, denn er ist für das Laubfegen verantwortlich. Hat er sein Eigentum vermietet, überträgt er die Pflichten häufig auf Mieter. In diesem Fall sind die Mieter haftbar, wenn jemand auf nicht geräumten Wegen stürzt.

Helfen kann in diesem Fall eine Haftpflichtversicherung, erklärt der Bund der Versicherten. Denn sie übernimmt in solchen Fällen die Ansprüche der Geschädigten. Ein weiterer Vorteil: Lehnt die Versicherung die Zahlung von Schadenersatz ab, kann der Versicherte davon ausgehen, dass ein Anspruch gegen ihn grundsätzlich nicht besteht. Er muss also auch nichts aus eigener Tasche zahlen. Will der Geschädigte trotzdem Geld sehen, wehrt der Versicherer diese unberechtigte Forderung notfalls vor Gericht ab.