Rücksicht nehmen Rauchen kann in Mietwohnungen nicht verboten werden

Düsseldorf (dpa/tmn) - Vermieter können ihren Mietern das Rauchen nicht verbieten. Denn im Prinzip gehört es zum normalen Mietgebrauch, wenn in der Wohnung oder auf dem Balkon geraucht wird. Darauf weist der Eigentümerverein Haus & Grund Rheinland in Düsseldorf hin.

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Um Konflikte in Mehrfamilienhäusern zu vermeiden, sollten Raucher und Nichtraucher Rücksicht aufeinander nehmen. Nachbarn können sich zum Beispiel auf bestimmte Zeiten einigen, zu denen der Raucher auf dem Balkon rauchen darf, während andere Zeitfenster rauchfrei bleiben müssen.

Diese Lösung wird oft auch von Gerichten gewählt, wenn sie über solche Fälle entscheiden müssen. Eine andere Möglichkeit kann es sein, sich aus dem Weg zu gehen. Statt abends auf dem Balkon unter dem Schlafzimmerfenster der Nachbarn zu rauchen, können Mieter eventuell in den Vorgarten gehen.