Sachverständiger haftet bei unklaren Aussagen

Saarbrücken (dpa) - Unklare Aussagen eines Sachverständigen in der Zusammenfassung seines Gutachtens können ihn teuer zu stehen kommen. So geht es aus einem Urteil hervor.

Nach dem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken haftet der Gutachter in diesen Fällen dem Auftraggeber für eventuelle Folgekosten oder Schäden. Das gelte selbst dann, wenn die einzelnen Angaben in dem Gutachten richtig seien (Aktenzeichen: 4 U 155/09).

Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Urteil der Schadensersatzklage eines Bauherrn statt, der 500 000 Euro von einem Ingenieur wollte. Der Kläger hatte eine Geothermieanlage bauen wollen und den Ingenieur mit Bodenuntersuchungen beauftragt. Der Ingenieur ermittelte die maßgebenden Bodenwerte im Detail zutreffend, formulierte in seiner Zusammenfassung aber „nebulös“, es bestünden nur geringe Risiken für das Vorhaben. Der Kläger ließ die Anlage daraufhin bauen, ihr Betrieb musste aber später eingestellt werden, weil der Boden doch ungeeignet war.

Das OLG befand, der Ingenieur sei trotz des im Detail richtigen Gutachtens schadensersatzpflichtig. Denn die Frage, ob ein Bauvorhaben realisierbar sei, müsse eindeutig beantwortet werden. Dies gelte insbesondere für den zusammenfassenden Teil eines Gutachtens, da Bauherrn sich erfahrungsgemäß nicht mit den Details beschäftigten. Trotz des vergleichsweise geringen Honorars von 12 000 Euro müsse der Ingenieur daher den vollen Schaden ersetzen.