Schäden durch Stromausfall dem Versorger melden

Unkel (dpa/tmn) - Fällt der Strom für längere Zeit aus, zahlt der örtliche Netzbetreiber für dadurch entstandene Schäden wie etwa verdorbene Lebensmittel. Die Schäden sollte man melden.

Wie der Bund der Energieverbraucher in Unkel in Rheinland-Pfalz rät, genügt zunächst eine einfache Mitteilung an den Netzbetreiber, dass es durch den Stromausfall einen Schaden gibt. Die Höhe könne man nachträglich beziffern. Das gelte allerdings nur für Schäden von mehr als 30 Euro. Außerdem müsse plausibel sein, dass die Schäden durch den Stromausfall direkt entstanden sind, so der Verband.