Schäden möglich Schwimmend verlegtes Parkett nicht abschleifen
Bad Honnef (dpa/tmn) - Das Parkett soll wieder wie neu aussehen? Eigentlich kein Problem, denken viele Heimwerker. Man kann es ja abschleifen. Doch nicht jeder Parkettboden übersteht das unbeschadet.
Schwimmend verlegte Parkettböden lassen sich zur Sanierung kaum schadlos abschleifen. Die schweren Schleif- oder Bürstmaschinen können die Parkettelemente „flattern“ lassen und das Holz unterschiedlich stark abtragen, erklärt Bastian Herzig, Sprecher des Verbands der Deutschen Parkettindustrie. Dies beeinträchtige das Schleifbild und könne sogar im ungünstigsten Fall zu einem Durchschleifen der Decklage führen. „Somit ist es dem Handwerker nahezu unmöglich, eine tadellose Oberfläche abzuliefern.“
Das bestätigen auch viele Handwerker: Wer versucht, Angebote für das Abschleifen eines schwimmend verlegten Partkettbodens einzuholen, wird oftmals von den Fachbetrieben abgewiesen oder muss ausführliche Absicherungen unterschreiben, dass man Schäden in Kauf nehme. „De facto, um spätere - auch berechtigte - Reklamationen und eventuelle Anwalts- und Gerichtskosten aus dem Weg zu gehen, wird jeder Profi einen nicht fest verklebten Boden auch nicht renovieren wollen“, erläutert Herzig.
Anders ist dies bei verklebten Parkettböden: „Wenn bei der Renovierung mit schweren Schleif- oder gar Bürstmaschinen auf dem Boden vorgegangen wird, bringt ein fester Untergrund ein sauberes Schleif- und Bürstbild zutage“, so der Pressesprecher des Fachverbandes. Daher würde auch jeder Meisterbetrieb, der mit dem Verlegen eines solchen Bodens beauftragt wird, die Elemente vollflächig verkleben, „damit sich diese Diskussion zur Sanierung nicht stellt“.
Als ein Vorteil von Parkettböden wird gerne angegeben, dass dieser durch einen Fachbetrieb mehrfach abgeschliffen und neu versiegelt werden kann. So kann auch ein viele Jahre alter Boden immer wieder wie neu aussehen.
Wie oft diese Renovierung bei einem verklebten Boden möglich ist, ist aber auch abhängig von der Stärke der hölzernen Laufschicht. Laut dem Verband beträgt diese bei Mehrschichtparkett beziehungsweise Fertigparkett 2,5 bis 6 Millimeter, Massivparkett besteht aus bis zu 22 Millimeter dickem Holz. Gut 0,5 Millimeter werden beim Abschleifen abgetragen, daher könne eine 4 Millimeter dicke Nutzschicht bis zu zweimal aufgearbeitet werden.