Da ein Fehlstart nie ausgeschlossen werden kann, muss beim Abbrennen ein Platz gewählt werden, von dem aus fehlgeleitete Feuerwerkskörper aller Voraussicht nach keinen Schaden anrichten können - der Verband verweist auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Aktenzeichen: 25 C 177/01). Außerdem sollten brennbare Gegenstände in der Nähe der Abschussstelle entfernt und Dachfenster geschlossen werden.