Streit im Mietshaus: Parteien sollten Umgangsformen wahren
Berlin (dpa/tmn) - Bei Streitigkeiten in einem Mietshaus sollten alle Beteiligten immer die Umgangsformen wahren. Wer andere Bewohner im Haus terrorisiert, dem droht die Kündigung.
Nachbarn in einem Mietshaus sollten auch bei Konflikten die Umgangsformen wahren. Beschwert sich ein Mieter über das unangemessene Auftreten seines Nachbarn, ist der Vermieter gehalten, den Hausfrieden mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln wiederherzustellen. Bei fortgesetzten üblen Beleidigungen oder Handgreiflichkeiten kann er im Interesse oder zum Schutz der übrigen Mieter verpflichtet sein, dem Verursacher fristlos zu kündigen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Belästigte Mieter dürfen fristlos kündigen, wenn die Situation für sie unzumutbar ist. Auch im Mieter-Vermieter-Verhältnis gilt für beide Seiten, stets einen angemessenen Umgang zu wahren. Sollte ein Streit zwischen Mieter und Vermieter eskalieren und es zu Beleidigungen oder sogar Handgreiflichkeiten kommen, kann der jeweils Betroffene ebenfalls fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn einer der Kontrahenten dem anderen übel nachredet.