Versicherungsfragen Sturmschäden nur provisorisch beheben

Berlin (dpa/tmn) - Schäden durch einen Sturm sollten Hausbesitzer vorerst nur provisorisch beheben. Erst nach Absprache mit der Versicherung darf die eigentliche Reparatur starten. Sonst kann der Versicherungsschutz verloren gehen.

Foto: dpa

Zugleich müssen Versicherte aber die Schäden so gering wie möglich halten - und vor allem Folgeschäden vorbeugen. Man spricht hierbei von der Schadenminderungspflicht.

Das bedeutet konkret: Zerstörte Fenster etwa sollten provisorisch abgedichtet werden, damit kein Regenwasser ins Haus eindringt, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Herumliegende Teile wie abgebrochene Äste oder Dachrinnen dürfen auch weggeräumt werden. Sonst könnten Winde sie erneut anheben. Dabei sollten Versicherte aber immer riskante Rettungsversuche vermeiden.

Versicherte sollten den Schaden direkt der Versicherung melden - und möglichst mit Hilfe von Fotos dokumentieren, raten die Verbraucherzentralen. Der GDV rät, die Einrichtung vorsorglich regelmäßig zu fotografieren und alle Kaufbelege wichtiger Anschaffungen aufzubewahren. So kann der Versicherte einfacher eine Übersicht des beschädigten oder zerstörten Eigentums vorlegen.

Für Donnerstag hatte der Deutsche Wetterdienst Sturmböen in Teilen Deutschlands ankündigt.