Sturmschäden regulieren - Wann welcher Versicherer haftet
Düsseldorf (dpa/tmn) - In einigen Regionen hat der Sturm in der Nacht zu Montag Bäume umgekippt und Ziegelsteine von den Dächern gefegt - innerhalb Deutschlands hatte er nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) teilweise Windgeschwindigkeiten von bis zu 130 Stundenkilometern.
In der Regel übernehmen Versicherer Sturmschäden, die an Häuserdächern, Fenstern, an Möbeln oder Autos entstehen. Betroffene sollten aber schnell reagieren. Denn häufig müssen Versicherte laut Vertrag die Schäden unverzüglich melden, damit sie den vollen Versicherungsschutz nicht gefährden. Eine genaue Frist gibt es dafür nicht. „Es reicht meist, wenn Betroffene sich innerhalb von zwei bis drei Tagen an den Versicherer wenden“, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Das können Versicherte auch telefonisch machen. Wichtig: Dann sollten sie nach einer Schadensnummer fragen und sich diese notieren. „Das erleichtert den weiteren Vorgang“, erklärt die Verbraucherschützerin. Doch welcher Versicherer ist eigentlich für welche Schäden zuständig?
Wohngebäudeversicherung: „Sie übernimmt in der Regel alle Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Also, wenn Dachziegel, Fensterscheiben oder die Garagentür kaputt gehen. Voraussetzung dafür: Im Vertrag müssen Sturmschäden explizit eingeschlossen sein. Die Tarife sind dann in der Regel etwas teurer. „Aber das lohnt sich, denn Sturmschäden können schnell ins Geld gehen“, sagt Boss.
Hausratversicherung: Sie greift, wenn das Inventar einer Wohnung beschädigt wird. „Das betrifft alles, was sich im Haus befindet und rausgetragen werden kann“, erklärt Weidenbach. Der Versicherer zahlt aber auch, wenn Elektrogeräte nach einem Blitzschlag nicht mehr funktionieren oder wenn Regen die Möbel, infolge einer zerbrochenen Scheibe durchnässt.
Teilkaskoversicherung:Sie kommt für Schäden am Auto auf. „Wenn beispielsweise ein Baum umstürzt und auf dem Kofferraum landet“, sagt Weidenbach. In der Regel erstattet der Versicherer die Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben in voller Höhe.
Ein Sturm liegt für die Versicherungen meist ab Windstärke acht vor, erläutert Weidenbach. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von etwa 62 Stundenkilometern. Entsprechende Angaben dazu erhalten Betroffene beim Deutschen Wetterdienst (DWD).
Grundsätzlich müssen Versicherte dafür sorgen, dass der Schaden sich nicht vergrößert oder andere gefährdet, erklärt Boss. Bevor sie jedoch die Reste des Schadens wegräumen, sollten Betroffene mit dem Versicherer Rücksprache halten und alles ausreichend mit der Fotokamera dokumentieren, rät Boss.
Allein im vergangenen Jahr summierten sich nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Schäden, die Unwetter an Wohngebäuden und Hausrat verursacht haben, bundesweit auf knapp 1,2 Milliarden Euro.