Unwetterschäden - Wichtige Versicherungen für Hausbesitzer
Berlin (dpa/tmn) - Abgedeckte Dachziegel, verwüstete Gärten oder überflutete Keller - im Herbst kann es schnell zu Schäden am Haus kommen. Wer falsch versichert ist, zahlt leicht drauf.
Überflutete Straßen, umgestürzte Bäume oder abgeknickte Strommasten - im Herbst können Stürme große Schäden anrichten. Eine Gefahr, die viele Hausbesitzer unterschätzen. Knapp 90 Prozent der Deutschen haben kaum Angst davor, dass ihr eigenes Zuhause durch Naturgefahren beschädigt wird, ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei nehmen Sturm-, Hochwasser- und Starkregenschäden zu. Ein Versicherungsschutz ist daher ratsam.
„Als Immobilienbesitzer braucht man eine Reihe von Versicherungen, um sein Eigentum, seine Mitmenschen und sich selbst zu schützen“, erklärt Eva Reinhold-Postina vom Verband privater Bauherren. Neben der Wohngebäudeversicherung gehören dazu eine Hausrats-, sowie eine Haftpflichtversicherung. Verpflichtend ist keine dieser Policen, ratsam sind sie allemal. „Wer unversichert ist, steht im Fall eines Schadens alleine da und muss alle entstehenden Kosten selbst tragen“, sagt Stephan Gelhausen vom GDV.
Bei kleineren Schäden mag das noch tragbar sein. „Es kann aber auch schnell so teuer werden, dass eine Schadensregulierung aus eigener Tasche schwer oder gar nicht mehr möglich ist“, sagt er. Das gilt etwa, wenn das Haus durch einen Blitzschlag in Brand gerät oder ein Passant von einem herabfallenden Ziegel getroffen wird. Hier können die Kosten je nach Gebäudewert beziehungsweise Verletzungsgrad sogar in die Millionen gehen.
Angesichts dessen erscheint es verwunderlich, dass viele Immobilien nicht oder nur unzureichend versichert sind. Noch dazu, weil es gar nicht so teuer ist vorzusorgen: „Für eine Wohngebäudeversicherung zahlt man im Schnitt je nach Wohnort und Versicherungswert zwischen 250 und 400 Euro im Jahr“, erklärt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Die anderen hausbesitzerrelevanten Versicherungen kosten noch weniger - eine gute Familienhaftpflicht gibt es etwa schon für unter 100 Euro.
Im Basisschutz der Wohngebäudeversicherung sind die Grundrisiken Feuer und Leitungswasser abgedeckt. Ebenfalls eingeschlossen sind etwaige Folgen von Sturm und Hagel - wie das abgedeckte Dach oder das zerborstene Fenster. Auch gegen Elementarschäden, also Schäden, die Resultat extremer Wetterereignisse sind, sollten sich Immobilienbesitzer absichern. Da das Risiko von Überschwemmungen mit den Starkregenfällen zugenommen hat, ist sie mittlerweile bei vielen Angeboten automatisch eingeschlossen und wird nur auf Wunsch herausgenommen. Lebt man in einer wettertechnisch riskanten Gegend, sollte man den Elementarschädenschutz auf jeden Fall behalten beziehungsweise hinzubuchen.
Das ist auch bei der zweiten Police wichtig, mit der sich Immobilienbesitzer schützen können: der Hausratversicherung. „Mit ihr kann man quasi all das versichern, was aus dem Haus herausfallen würde, wenn man es umdreht“, erläutert Köster. Das heißt: Versichert ist das Mobiliar sowie die Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes. Standardmäßig abgedeckt sind hier ebenfalls Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und darüber hinaus Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Schutz gegen Elementarschäden gibt es hier nur auf Wunsch.
Mindestens ebenso wichtig, wie das eigene Hab und Gut ausreichend zu versichern, ist es, für den Fall vorzusorgen, dass Dritte oder ihr Eigentum zu Schaden kommen. „Die Haftungspflicht von Immobilienbesitzern ist nicht zu unterschätzen“, sagt Reinhold-Postina. „Wer bezahlt zum Beispiel, wenn ein Passant vor der Haustür stürzt oder sich ein Dachziegel löst und den Zeitungsträger verletzt?“ Hier wie auch bei Sachschadensfällen, etwa wenn die Garage des Nachbarn durch die vom Sturm umgestürzte Eiche dem Erdboden gleichgemacht wurde, müssen Haus- und Grundstückseigentümer unbegrenzt Schadenersatz leisten. Es sei denn, sie sind haftpflichtversichert - dann zahlt der Versicherer.
Im Schadensfall kommt der Versicherer in voller Höhe für die entstehenden Kosten auf: Selbst wenn Hausstand und Haus komplett zerstört werden oder jemand verletzt und eine Invalidenrente fällig wird. Einzige Voraussetzung ist, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und eine ausreichende Versicherungssumme vereinbart wurde. Selbige liegt bei der Haftpflicht bei zehn Millionen und orientiert sich bei Wohngebäude- und Hausratsversicherung am Wert des Inventars beziehungsweise der Immobilie.