Urteil: Badewanne mit Silikonfuge ist nicht frei stehend
Berlin (dpa/tmn) - Die Frage mag belanglos klingen, doch sie kann über die Höhe der Miete entscheiden: Steht die Badewanne frei oder fest? Ein Gericht sollte darüber entscheiden und sah sich die Silkonfuge genauer an.
Eine Badewanne, die mit einer Silikonfuge an die Wand angeschlossen ist, ist nicht frei stehend. Daher gilt eine solche Wanne auch nicht als wohnwerterhöhendes Merkmal, befand das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 16 C 130/13), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 12/2014) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Für die Bewertung einer Mieterhöhung ist nach dem Urteil ohnehin nicht allein die Wanne ausschlaggebend. Denn nach Ansicht der Richter kommt es dabei auf den Gesamtzustand des Bades an.
In dem verhandelten Fall wollte ein Vermieter die Miete für eine Wohnung auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Dazu bezog er sich auf den Berliner Mietspiegel. Da der Mieter die höhere Miete nicht zahlen wollte, landete der Fall vor Gericht.
Die Bestandsaufnahme der Wohnung ergab allerdings, dass die Mieterhöhung gerechtfertigt war. Denn der Zustand unter anderem des Badezimmers sei überwiegend gut. So war das Badezimmer mit 8 Quadratmetern ausreichend groß, die Wände gefliest, und es bestand eine Duschmöglichkeit in der Badewanne. Der Vermieter hatte auch damit argumentiert, dass die Badewanne frei stehend sei. In diesem Punkt widersprach das Gericht dem Vermieter.