Vereisten Gehweg nicht mit Holzspäne streuen
Hamm (dpa) - Um Gehwege bei Eisglätte zu sichern, ist ein Streugut unverzichtbar. Wer für den Winterdienst verantwortlich ist, sollte dabei ein wirkungsvolles Granulat verwenden. Laut dem Oberlandesgericht Hamm zählt Holzspäne nicht dazu.
Holzspäne eignen sich nicht als Streumittel für einen
vereisten Gehweg - das hat das Oberlandesgericht im Hamm entschieden.
Geklagt hatte eine 61-jährige Frau aus der Nähe von Soest. Sie hatte
sich bei einem Sturz im Januar 2011 den Oberarm gebrochen und musste
operiert werden.
Wie das Gericht mitteilte, hätte die an diesem Tag für
den Winterdienst verantwortliche Mieterin keine Hobelspäne streuen
dürfen, da das Material keine abstumpfende Wirkung hat. Laut
Gutachter saugt sich das Holz mit Flüssigkeit voll und wird so zu
einer Art Eisflocke mit Rutscheffekt. Auch der Vermieter haftet mit,
da er vom Einsatz der Hobelspäne wusste (Az.: 6 U 92/12 vom 24.
November).
Kleiner Trost für die Beklagten: Die Klägerin muss für die Hälfte des
Schadens selbst aufkommen. Um einem fahrenden Auto auszuweichen, war
sie von der schneefreien und damit sicheren Fahrbahn auf den sichtbar
vereisten Gehweg ausgewichen und dort weitergelaufen. Damit trägt sie
nach Meinung des Gerichts eine Mitverantwortung für den Sturz.