Das Gericht gab damit der Klage eines Mieters gegen einen Hauseigentümer auf Herausgabe der Schlüssel statt. Der Vermieter hatte einen der drei vorhandenen Schlüssel für sich behalten, damit er „in Notsituationen“ in das Haus gelangen und auch ihm gehörende Gegenstände auf dem Dachboden holen könne. Nach Ansicht der Richter stehen die Hausschlüssel allein den Mietern zu.
Andere Vereinbarungen müssten freiwillig getroffen werden. Das Überlassen eines Haus- oder Wohnungsschlüssels für Notfälle an den Vermieter sei aber „jederzeit widerruflich“, heißt es im Urteil.