Vermieter darf Pavillon auf der Terrasse verbieten

Berlin (dpa/tmn) - Mieter dürfen nicht ohne weiteres einen Pavillon auf ihrer Terrasse aufstellen. Er kann das Erscheinungsbild eines Mietshauses stören und erfordert die Zustimmung des Vermieters.

Da ein Pavillon anders als ein Sonnenschirm nicht eingeklappt werden kann, kann der Vermieter verlangen, dass der Pavillon wieder abgebaut wird, befand das Amtsgericht Berlin-Spandau (Az.: 6 C 281/12), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 7 2013) vom Eigentümerverband Haus & Grund Berlin berichtet.

In dem Fall hatten Mieter auf ihrer Terrasse im ersten Stock von Mai bis September einen Pavillon aufgebaut. Den Vermieter störte das allerdings. Daher verlangte er, dass der Pavillon abgebaut wird. Seine Begründung: Umbauten seien nur mit seiner Zustimmung zulässig.

Das Gericht gab dem Vermieter Recht: Es bewege sich nicht im Rahmen des Üblichen, wenn ein Pavillon auf der Terrasse aufgestellt wird. Die optische Beeinträchtigung des Mietshauses sei in diesem Fall erheblich. Der Vermieter müsse das nicht dulden. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Pavillon fest mit der Terrasse verbunden ist oder nicht.