Hausratversicherung ersetzt gestohlenes Fahrrad

Hamburg (dpa/tmn) - Eine Hausratversicherung deckt zwar den Diebstahl von Fahrrädern ab - jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Wer sicher sein will, sollte sein Rad im Haus oder in der Garage abstellen.

Fahrräder sind in der Hausratversicherung grundsätzlich mitversichert. Nach einem Einbruchdiebstahl zahlt die Versicherung allerdings nur, wenn die Räder zu Hause in einem geschlossenen Raum oder einer verschlossenen Garage aufbewahrt werden, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Wer sein Rad auch außerhalb geschlossener Räume versichern will, könne dies für einen Beitragszuschlag tun. Die Entschädigung sei aber meist auf ein oder zwei Prozent der Hausratsversicherungssumme begrenzt.

Das Fahrrad ist laut BdV dann zusätzlich von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr geschützt. Nach 22.00 Uhr sei es nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn es noch benutzt werden soll — zum Beispiel auf der Rücktour vom Kinobesuch nach Hause. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte bei seiner Versicherungsgesellschaft nach einem 24-Stundenschutz fragen. Grundsätzlich gilt: Das Fahrrad müsse beim Abstellen mit einem Schloss gesichert werden — egal ob es sich drinnen oder draußen befindet.