Der Vermieter muss eine Kaution nicht sofort mit dem Ende des Mietvertrages zurückzahlen. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ in ihrer aktuellen Ausgabe unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Nach Ansicht der Richter wird die Kaution nicht automatisch mit dem Auszug des Mieters fällig. Vielmehr müsse der Vermieter eine angemessene Zeit haben, um zu prüfen, ob er zum Ausgleich von Schäden auf die Kaution zurückgreifen muss (Aktenzeichen: I-10 U 118/11).
Das Gericht gab damit einem Vermieter Recht. Dieser hatte eine Kaution nicht sofort mit dem Ende des Mietvertrages ausgezahlt. Der Mieter hielt dies für rechtswidrig. Das OLG schloss sich jedoch seiner Auffassung nicht an. Zwar nannten die Richter keine konkrete Zeitspanne, wie lange der Vermieter die Kaution noch behalten dürfte. Sie billigten ihm aber eine „angemessene Frist“ nach dem Ende des Mietvertrages zu. Bis zu deren Ablauf sei jeder Zugriff des Mieters auf die Kaution rechtlich ausgeschlossen, heißt es in dem Urteil.