Welche Fragen der Vermieter nicht stellen darf
Berlin (dpa/tmn) - „Wollen Sie Kinder bekommen?“ Fragen wie diese dürfen Vermieter nicht stellen. Auch Politik und Religion sind tabu. Mieter müssen darauf nicht reagieren.
Vor dem Abschluss eines Mietvertrages möchte der Vermieter möglichst genau wissen, wer in seine Wohnung zieht. Nicht alle Fragen sind dabei zulässig, wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erläutert. Zulässige Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten, auf unzulässige Fragen muss er nicht antworten.
Üblich und zulässig sind Fragen zur Person, etwa der vollständige Name, das Geburtsdatum, die aktuelle Anschrift und wie viele Personen in die Wohnung einziehen werden. Weitere zulässige Fragen betreffen die Zahlungsfähigkeit des neuen Mieters. Welchen Beruf übt der künftige Mieter aus, wer ist sein Arbeitgeber und wie hoch ist sein Einkommen?
Unzulässig sind hingegen Fragen beispielsweise nach politischen Sympathien, nach der religiösen Zugehörigkeit, ob ein Kinderwunsch besteht, nach der Mitgliedschaft in einem Mieterverein oder ob der Mietinteressent vorbestraft ist.