Für ausländische Programme Vermieter muss keine Parabolantenne aufstellen
Berlin (dpa/tmn) - Wenn in einer Mietwohnung ein Kabelanschluss verfügbar ist, der Programme in der Muttersprache eines ausländischen Mieters empfangen kann, ist das meist ausreichend.
Das gilt selbst dann, wenn der Empfang nur mittels eines zusätzlichen, kostenpflichtigen Decoders möglich ist, so der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Der Eigentümer muss in der Regel weder seinerseits eine Parabolantenne zum Empfang von Satellitenfernsehen errichten, noch muss er dulden, dass der Mieter das Eigentum beeinträchtigt, indem er eine Antenne an der Fassade montiert oder sie von außen deutlich sichtbar auf dem Balkon aufstellt.
Anders stellt sich die Situation dar, wenn die Antenne weder die Substanz noch das optische Erscheinungsbild des Gebäudes verletzt, beispielsweise wenn sie auf dem Fußboden eines nicht einsehbaren Balkons platziert wird. Dann kann der Vermieter aufgrund des grundrechtlich geschützten Informationsinteresses des Mieters am zusätzlichen Empfang von ausländischen Satellitenprogrammen verpflichtet sein, der Aufstellung zuzustimmen.
Ist allerdings der Heimatsender des Mieters per Internet empfangbar, so hat er grundsätzlich keinen Anspruch auf eine zusätzliche Parabolantenne.